Am 6.3.2017 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration den von ihr geförderten Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Bereich der Asylsozialarbeit ein Schreiben gesendet, in dem diese aufgefordert werden, Flüchtlinge bei den Beratungen nicht auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie sie sich gegen mögliche Abschiebungen juristisch zur Wehr setzen können. Diese Aufforderung war zwar begründet mit dem Verweis auf das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, enthielt aber die unverhohlene Drohung, dass die Einrichtungen der Asylsozialberatung die finanzielle Förderung verlieren, wenn sie weiterhin in dieser Art und Weise beraten würden. Ausführlich werden in dem Schreiben die Fördergrundsätze (https://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2016/05/allmbl-2016-05.pdf, ab S. 1495) zitiert, in denen massiv darauf hingewiesen wird, dass die Asylsozialberatung auf eine Rückkehr der Flüchtlinge in die Herkunftsländer drängen soll.
Weitere Informationen und die Originaldokumente inkl. dem Brief des Ministeriums an die Einrichtungen der Asylsozialberatungen finden sich auf den Seiten des Bayerischen Flüchtlingsrats unter http://www.fluechtlingsrat-bayern.de.
Der Vorstand der DGSA verurteilt auf das Schärfste diese Vorgehensweise, die die fachliche Unabhängigkeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Frage stellt!
Menschen, die Rat bei professionellen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern suchen, haben das Recht auf eine umfassende und an den Bedürfnissen der KlientInnen ausgerichtete Beratung. Politische Vorgaben jeglicher Art dürfen keinen Einfluss auf Art und Inhalt des Beratungsprozesses haben. Das fachpolitische Mandat der Sozialen Arbeit beruht auf der Anerkennung der Menschenwürde, der Unterstützung von Menschen und der Orientierung an den Menschenrechten.
Soziale Arbeit als Profession arbeitet auf gesetzlichen Grundlagen und achtet diese. Eine einseitige Auslegung der Rechtslage zu Ungunsten von Menschen in prekären Situationen aufgrund von politischen Intentionen verurteilen wir jedoch auf das Schärfste. Die Androhung, die staatliche finanzielle Förderung einzuschränken oder gar ganz zurückzuziehen, ist eine Bedrohung der fachlichen Unabhängigkeit der Sozialen Arbeit.
Der Vorstand der DGSA
7.4.2017