Nach der Jahrestagung 2018: „Lassen Sie uns auf uns schauen!“

Die Jahrestagung der DGSA war auch in 2018 rekordverdächtig: Mit 650 Anmeldungen konnte die Zahl der TeilnehmerInnen aus dem Vorjahr übertroffen werden. Ein kleines Outtake sei mir gestattet. Das Organisationsteam kam zwischenzeitlich ordentlich ins Schwitzen, da diese große Menge an Menschen, insbesondere während der Auftaktveranstaltung, kaum unterzubringen war. Aufgrund des enormen Engagements aller Beteiligten gelang es schlussendlich doch, einen passenden Saal in der Laeiszhalle anzumieten. Gebührlicher und hanseatischer hätte die Begrüßung aus meiner Sicht kaum ausfallen können.

Gedanken aus dem Vorbereitungskreis der „Pre-Con“ zum Tagungsthema „Demokratie und Soziale Arbeit” der DGSA-Jahrestagung 2018

Warum dieser Beitrag?

Eigentlich immer, wenn eine Konferenz, an der Mensch teilnehmen möchte, ansteht und der Call for Papers ins Haus flattert, stehen die großen Fragen an: Was hat der eigene Themenschwerpunkt mit diesem Call zu tun? Wie finde ich die passenden Verbindungen, wo gibt es Anknüpfungspunkte und wie formuliere ich das am besten aus?

Erklärung der Tagungsteilnehmenden der Tagung „gender_wissen in den Forschungsfeldern der Sozialen Arbeit“ 22.-23.2.2018, an der Alice Salomon Hochschule Berlin

Die Tagung „gender_wissen in den Forschungsfeldern der Sozialen Arbeit“ beschäftigte sich mit der Bedeutung von Genderwissen für Wissenschaft, Forschung und Gesellschaft.

Dabei befasste sie sich auch mit der teilweise fehlenden Bereitschaft der Öffentlichkeit, Genderwissen zur Kenntnis und ernst zu nehmen.  

Angesichts aktueller Angriffe auf die Gender Studies, auf gendersensible, queere und feministische Forscher_innen und entsprechende Positionen von Hochschulangehörigen hält sie diese Thematisierung sowie deutliche Positionierungen von Wissenschaftler_innen und Hochschulen für die Akzeptanz von Genderwissen, Genderforschung und gendersensiblem Handeln für nötig.

Gewalt gegen Frauen – Istanbul-Konvention und Folgerungen für die Soziale Arbeit

Seit dem 1.2.2018 gelten neue Rechtsgrundlagen für Gewalt gegen Frauen. Häusliche Gewalt ist damit endgültig keine Privatsache mehr, sondern dem Staat kommt eine Schutzpflicht gegenüber gewaltbetroffenen Frauen zu. Für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit bedeutet dies, staatliche Stellen auf bestehende Unterversorgung aufmerksam zu machen und den notwendigen Ausbau an Schutzräumen und Beratungsstellen voranzutreiben und fachlich auszugestalten.

Stellungnahme Fachgruppe Gender der DGSA: Gender Studies – unverzichtbar in der Wissenschaft Sozialer Arbeit

Heute, am 18.12.2018, findet bundesweit der Wissenschaftstag Geschlechterforschung statt. Wissenschaftler_innen aller Disziplinen, die Gender Studies betreiben, beteiligen sich. Die Fachgruppe Gender der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) schließt sich dieser Aktion an. 

Seit 2000 existiert unser bundesweiter Zusammenschluss von Genderforscher_innen in der Sozialen Arbeit. Wir verstehen uns als offenes Forum für Fachkolleg_innen aus Hochschulen sowie Fortbildungs- und Praxisinstitutionen der Sozialen Arbeit, die an der Weiterentwicklung von Genderfragen in Lehre, Praxis und Forschung der Sozialen Arbeit interessiert sind.

Soziale Überwachung und Kategorisierung zur Förderung des Gemeinwohls? China plant ein flächendeckendes Sozialkreditsystem bis 2020

Um was geht es?

China hat seit 2014 in zahlreichen Städten ein Sozialkreditsystem für alle Bürger_innen eingeführt. Ziel ist es, bis 2020 dies flächendeckend auf ganz China und damit die gesamte Bevölkerung ausgeweitet zu haben. Soziales Verhalten, das dem Gemeinwohl nutzt, wird belohnt. Sozial nicht-akzeptables Verhalten wird sanktioniert. So startet man mit einem Basiswert von 1000 Punkten und dann gibt es je nach Verhalten Bonus- oder Maluspunkte. Dies mündet in eine Kategorisierung analog unserer Einstufung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten: A++ für die beste Einstufung, D für die schlechteste (weniger als 599 Punkte).

Social Media und das Engagement von rechts

Die Anhänger_innen der AfD und Donald Trump haben vermutlich vieles gemeinsam. Sie könnten sich wohl mit gegenseitiger Zustimmung über Migration beziehungsweise über deren Verhinderung austauschen. Auch in Fragen des Nationalstolzes würden sie, sehr wohl erst einmal für das eigene Land, ins Schwärmen geraten, um dann wieder auf einen Nenner zu kommen, wenn es um die Frage geht, wer ihren Stolz gefährdet.

‚Refugee’ oder ‚Asylum Seeker’ – Zweiklassenbehandlung in Australiens Umgang mit Geflohenen

Vor einigen Tagen sprach ich mit einer Mitarbeiterin eines der ‚migrant resource centres’ in Sydney. Ich bin seit einigen Wochen im Rahmen meines Forschungssemesters hier und beschäftige mich mit Sozialer Arbeit, insbesondere im Umgang mit Geflohenen. Von dieser Mitarbeiterin ließ ich mich im Community Centre herumführen: mindestens 20 Mitarbeiter_innen, sehr viele Projekte mit spezieller Ausrichtung, bspw. im Bereich Arbeitsvermittlung, Jugendliche, häusliche Gewalt. Später erklärte sie mir das ‚australische Modell’ in der Sozialen Arbeit mit Geflohenen: Zunächst – das heißt in den ersten sechs Monaten nach Ankunft – so beschrieb sie, werden Geflohene durch die ‚Australia settlement services for refugees and migrants’ betreut. „The aim of settlement services is to assist new migrants to participate as soon and as fully as possible in Australia economy and society”[1]. Mitarbeiter_innen dieser Services bringen Ankommende kurzfristig unter, suchen für sie und gemeinsam mit ihnen eine Wohnung und Arbeit. Nach sechs Monaten übernehmen dann die ‚migrant resource centres’, ab hier werden Refugees, die dann auch bald als reguläre australische Staatsbürger anerkannt werden, mit Hilfe von ‚case work’ betreut. Häufig arbeiten diese Centre mit einem community developement Ansatz. Es geht darum, eng mit den Menschen zusammen zu arbeiten, sie dabei zu unterstützen Anschluss im Stadtviertel zu finden, Ansprechpartner_innen bei Fragen und Problemen zu haben und sich zunehmend allein im neuen Land zurecht zu finden. Diese Phase der Betreuung erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Jahren und kann darüber hinaus verlängert werden.

Gegen den Strich: das Prostituiertenschutzgesetz tritt in Kraft

Das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das bereits im letzten Jahr vom Gesetzgeber beschlossen wurde, ist am 01.07.17 in Kraft getreten. Der Name ist vielversprechend: ein Gesetz, das eine marginalisierte und stigmatisierte soziale Gruppe unter rechtlichen Schutz stellt, klingt wie eine gute Sache. Ist es aber nicht. Das jedenfalls sagen diejenigen, die geschützt werden sollen. So ist beispielsweise eine Verfassungsklage von mehr als 20 Sexarbeiter_innen (und zwei Freiern) in Vorbereitung, die vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen unterstützt wird. Aber auch der Deutsche Juristinnenbund, die Deutsche Aidshilfe sowie zahlreiche Gesundheitsämter und Fachberatungsstellen der Sozialen Arbeit äußern sich kritisch.

Sukzessive Methodenentwicklung statt Sauen durchs Dorf treiben!

Die Rhetorik darüber, dass Arbeitsweisen der Sozialen Arbeit verbrannt sind, ist letztlich ein Element der Deprofessionalisierung der Praxis Sozialer Arbeit. Sie verhindert, dass die Praxisprobleme – die in jedem Ansatz der Sozialen Arbeit zu finden sind – systematisch in den Blick genommen werden und ein kontinuierlicher Prozess der Methodenentwicklung betrieben wird. Die Fachgruppe Case Management in der Sozialen Arbeit (DGCC/ DGSA) hat sich zum Ziel gesetzt, dass Case Management klarer in sozialarbeitswissenschaftlichen Theorien und Theoriediskursen einzubetten. Darüber hinaus sehen wir uns als ein Ort, an dem die Praxis und Praxisprobleme des Verfahrens diskutiert werden können, mögliche fachliche Entwicklungen ihren Raum finden und auch Forschungen zum Thema einen Platz haben bzw. initiiert werden können.